Ausschreibung

KLIX 2013

21st INTERNATIONAL GLIDING CUP

Hier könnt Ihr Euch die Ausschreibung zum 21. INTERNATIONAL GLIDING CUP / KLIX 2013 runterladen.
Auf vielfachen Wunsch haben wir zusätzlich nun auch eine Doppelsitzerklasse ausgeschrieben.
Wir freuen uns auf Eure Anmeldung!
 
11.10.2012
 
1. Zweck der Veranstaltung

1.1. Lockeres, faires und anspruchsvolles Vergleichsfliegen
1.2. Ermittlung der Sieger in der
18m-Klasse,
Doppelsitzerklasse
Rennklasse,
Standardklasse und
Clubklasse

1.3. Ermittlung des Gewinners des Pokals des Landrates Bautzen für den prozentual punktbesten Junior aller Klassen
1.4. Ermittlung des punktbesten „Alten Langohrs“

2. Veranstalter und Ausrichter

aeroteamKLIX Segelflugclub e.V.
Am Flugplatz 5,
02694 Großdubrau
Tel.: 035932-30281, Fax.: 035932-31333
E-Mail: info@aeroteam.de

3. Ort und Termin

3.1. Ort: Flugplatz KLIX
3.2. Anmeldungen: ab 11.11.2012, 09:00 Uhr MEZ
3.3. Teilnahmebestätigung: bis 31.01.2013
3.4. Eröffnungsbriefing: 26.04.2013, 09:30 Uhr
3.5. Flugtage: 26.04.2013 – 04.05.2013
3.6. Abschlussfeier und Siegerehrung: 04.05.2013, 20:00 Uhr
3.7. Trainingsmöglichkeit: 24.04.2013 – 25.04.2013

4. Allgemeine Regeln

4.1. Für die Durchführung des Wettbewerbes gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, SBO sowie die Festlegungen der DFS und der Luftfahrtbehörde des Landes Sachsen, der Sporting Code sowie die Wettbewerbsordnung des DAeC in den gültigen Fassungen, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen, diese Ausschreibung sowie die zugehörigen Ausführungsbestimmungen, die Festlegungen der Wettbewerbsleitung im Eröffnungsbriefing, die für die gesamten Meisterschaften gelten sowie die Festlegungen der Wettbewerbsleitung im täglichen Briefing. Ausnahmen können von der Wettbewerbsleitung festgelegt werden.
Gestartet wird im Flugzeugschlepp oder im Eigenstart.
4.2. Es gelten die jeweils aktuelle Anti-Doping-Ordnung des DAeC, die Anlage dieser Ausschreibung ist und damit der nationale Anti-Doping-Code, insbesondere Artikel 9k des Codes, der besagt: Bei Einzelsportarten führt ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen in Verbindung mit einer Wettkampfkontrolle automatisch zur Annullierung des in diesem Wettkampf erzielten Ergebnisses, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen. Die ADO, ihre Anhänge, der NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste erlaubter Medikamente, der Standard für medizinische Ausnahme-genehmigungen inkl. Antragsfristen sowie Ausnahmeanträge sind auf der DAeC-Homepage unter folgendem Link veröffentlicht www.daec.de/sport/antidoping . Die Verantwortlichkeit aller teilnehmenden Piloten zur Einhaltung der Anti-Doping-Regeln bleibt auch mit dieser Information unberührt.
4.3. Zur Flugdokumentation sowie als Backup-System können alle IGC-zugelassenen Flugdatenschreiber verwendet werden. FLARM ohne IGC-Zulassung ist als Backup-System zugelassen.
4.4. Die Verwendung von FLARM bei allen Wettbewerbsflügen ist vorgeschrieben.
4.5. Das Mitführen aktueller VFR-Luftfahrtkarten, welche die Referenzbereiche der ICAO-Karten Berlin und Nürnberg sowie der Jeppesen VFR/GPS Karte EP-2 und EP-3 abdecken, ist obligatorisch.
4.6. Die offizielle Wettbewerbssprache ist deutsch.

5. Teilnehmer

5.1. Teilnehmen können alle interessierten Pilotinnen und Piloten mit gültiger Lizenz.
5.2. Ein Wechsel der verantwortlichen Teilnehmer ist erlaubt. Für Teams, die aus zwei oder mehr verantwortlichen Piloten bestehen, kann kein individuelles Ergebnis in die Punktewertung der "Deutschen Rangliste Segelflug" eingehen (SWO Anlage D "Deutsche Rangliste Segelflug" Punkt 4.2).

6. Segelflugzeuge und Ausrüstung

6.1. Zur „18m-Klasse“ zählen Flugzeuge mit Index bis 122 entsprechend der aktuellen DAeC-Indexliste für die Offene und 18m-Klasse. Der Mindestwertungsindex beträgt 112. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt.
6.2. Zur „Rennklasse“ zählen Flugzeuge mit Index bis 114 entsprechend der aktuellen DAeC-Indexliste der 15m-Klasse. Der Mindestwertungsindex beträgt 104. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt.
6.3. Zur „Doppelsitzerklasse“ zählen Flugzeuge mit Index bis 114 entsprechend der aktuellen DAeC-Indexliste der Doppelsitzerklasse. Der Mindestwertungsindex beträgt 104. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt.
6.4. Zur „Standardklasse“ zählen Flugzeuge mit Index 104 bis 108 entsprechend der aktuellen DAeC-Indexliste der Standardklasse. Der Mindestwertungsindex beträgt 104. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt.
6.5. Zur „Clubklasse“ zählen Flugzeuge mit einem Index bis 103 entsprechend der aktuellen DAeC-DMSt-Indexliste für die Clubklasse. Der Mindestwertungsindex beträgt 96. Die Mitnahme von Wasserballast ist nicht erlaubt.
6.6. Änderungen durch die Wettbewerbsleitung sind vorbehalten.

7. Nenngeld und Schleppgebühren

7.1. Das Nenngeld beträgt 160,00 € je gemeldetes Flugzeug. Es ist als Voraussetzung für eine Teilnahmebestätigung vorab, bis spätestens 07.12.2012, auf folgendes Konto zu überweisen.
Kto.Nr.: 1000030438
BLZ: 85550000 (Kreissparkasse Bautzen)
IBAN: DE17 8555 0000 1000 030 438
BIC/SWIFT: SOLADES1BAT
Verwendungszweck: KLIX2013;
7.2. Piloten, denen wegen Überbuchung keine Teilnahmebestätigung erteilt werden kann, erhalten bereits entrichtete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
7.3. Meldet sich ein Teilnehmer nach Erhalt der Teilnahmebestätigung vom Wettbewerb ab, werden bei Abmeldungen zwischen dem 01.01.2013 und dem 31.03.2013 50% des Nenngeldes zurückerstattet, bei Abmeldungen nach dem 31.03.2013 erfolgt keine Rückzahlung des Nenngelds. Über Sonderfälle entscheidet der Ausrichter.
7.4. Ein F-Schlepp auf 600 m wird (entsprechend der Kraftstoffpreis-entwicklung) voraussichtlich mit 38,00 € in Rechnung gestellt. Eigenstarter zahlen je Start eine Handlingsgebühr in Höhe von 5,00 €.
Die Schleppgebühren basieren auf einem Preis von 1,70 € / Liter (Stand Kraftstoffpreis 10/2012). Preiserhöhungen können in Absprache mit den Haltern der Schleppflugzeuge umgelegt werden.

8. Unterkunft

8.1. Der Flugplatz Klix verfügt über umfangreiche Räumlichkeiten sowie moderne technische und sanitäre Anlagen.
8.2. Es besteht die Möglichkeit zum Camping. Inklusive Sanitär, E-Anschluss, Müllabfuhr und Reinigung berechnen wir pauschal für jede Person 70,- € und für jedes Kind bis 12 Jahre 45,- €.

9. Service

9.1. Alle Ergebnisse werden im Briefing- und Kommunikationszentrum live auf Leinwänden veröffentlicht.
9.2. Zur gastronomischen Versorgung werden vom Vormittag bis zum Abend verschiedene warme und kalte Speisen angeboten. Außerdem lädt die Bar „Zur Winde“ zum geselligen Beisammensein ein.
9.3. Zur Internetnutzung stehen frei zugängliche Terminals sowie WLAN und Ethernet-Anschlüsse zur Verfügung. Die Internetnutzung ist in der Nenngebühr enthalten.
9.4. Alle für die Wettbewerbsdurchführung und –organisation wichtigen Informationen werden während des Wettbewerbs per SMS (nur deutsche Mobilfunknetze) an alle Teilnehmer und Helfer kommuniziert.

10. Anmeldungen

Anmeldungen können ab 11. November 2012, 09:00 Uhr MEZ ausschließlich online unter http://www.aeroteam.de vorgenommen werden. Als angemeldet gilt der Pilot in der Klasse, für die er sich zuerst gemeldet hat. Änderungen der Klasse sind nach der Teilnahmebestätigung nur möglich, wenn in der dann gewählten Klasse freie Plätze vorhanden sind.

11. Haftung und Rechtsweg

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Anmeldung, dass sie, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sowie dessen Organen und Erfüllungshilfen verzichten. Dieser Verzicht gilt nicht soweit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären ferner für sich und ihre Mannschaft, dass sie die Vorschriften der Ausschreibung in allen Punkten anerkennen. Soweit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnehmen, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11.10.2012
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Letzte Aktualisierung: 29.03.2022